Rauchmelderpflicht in Brandenburg

In der Öffentlichkeit wird viel über Nachrüstungspflichten von Brandmeldern, Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern gesprochen.

Aber was ist dass und wo steht es?

Wir wollen hiermit ein wenig Licht in die Begrifflichkeiten bringen und dem Interessierten erste Hinweise geben, damit er sich tiefer in die Materie einarbeiten kann.

Der Brandmelder

Der Begriff des Brandmelders ist ein allgemeines Synonym für alle technischen Geräte und Anlagen, welche im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen. Zu den Brandmeldern gehören neben den Rauchwarn- und Rauchmeldern auch Wärmemelder, Brandgasmelder und Flammenmelder.    

Der Rauchmelder

Ein Rauchmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage, bei welchem der Alarm nicht im Gerät selbst integriert ist, sondern über die Anlage bzw. eine Zentrale ausgegeben wird.  

Der Rauchwarnmelder

Ein Rauchwarnmelder verfügt über einen eingebauten Lautsprecher, welcher bei Rauchdetektion ein Alarmgeräusch ausgibt. Dieses Alarmgeräusch wird im unmittelbaren Umfeld des Rauchwarnmelders wahrgenommen.  Rauchwarnmelder nach DIN 14676 dürfen nicht auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden und auch nicht als Ersatz für eine geforderte Brandmeldeanlage dienen.

Gesetzliche Grundlage

Mit dem „Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes“ vom 19. Mai 2016 wurde dem § 48 BbgBO (Wohnungen) der folgenden                Absatz 4 zugefügt:

(4) In Wohnungen müssen

1.    Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und

2.    Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.

Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. Teil I – Nr. 14 vom 20.05.2016) veröffentlicht und tritt gemäß Artikel 3 des Gesetzes am 1. Juli 2016 in Kraft.

Anmerkungen

Anders als in anderen Bundesländern, ist in Brandenburg der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in den Räumen vorgesehen, in denen nicht bestimmungsgemäß Personen schlafen – neben Schlaf- und Kinderzimmer sowie Fluren also auch in Wohnzimmern, Arbeitszimmern usw. Ausgenommen sind Küchen sowie Bäder und Toiletten. (Letztere gelten nicht als Aufenthaltsräume im Sinne der Bauordnung.)

Der BbgBO kann keine Regelung zur Verantwortlichkeit für die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohnungen entnommen werden. Der §48 Abs. 4 beschreibt lediglich den Zustand, der am Ende der Übergangsfrist hergestellt sein muss, nicht aber wer dafür verantwortlich ist. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in Brandenburg dem Eigentümer obliegt. Hat der Eigentümer die Geräte eingebaut, ist er auch für die Inspektion und Wartung zuständig, wenn nichts anderes geregelt ist.

Diese nicht eindeutige Rechtslage wird in dem Aufsatz „Mietrechtliche Probleme beim Einbau von Rauchwarnmeldern“ von Rechtsanwalt Dietmar Wall analysiert. Der Aufsatz ist erschienen in der Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), 2013, 3-25, DMB Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Mieterbundes mbH.


Zusammenfassung

Einbaupflicht

Termine

- für Neu- und Umbauten:

ab   01.07.2016

- für bestehende Wohnungen:

bis   31.12.2020



Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen


- Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen




Verantwortlich


- für den   Einbau:

Eigentümer   (siehe Anmerkungen oben)

- für die   Betriebsbereitschaft:

Eigentümer   (siehe Anmerkungen oben)

                Rauchmelder ? wozu??- wenn es brennt dann kommt die Feuerwehr

                                                                       Quelle: YouTube

Wir, als ihre Feuerwehr Tremsdorf, raten Ihnen ausdrücklich zur schnellstmöglichen Installation von Rauchwarnmeldern - möglichst noch vor den gesetzlichen Fristen. Es geht um Ihre Gesundheit!!