Was ist ein Sondersignal und warum wird es eingesetzt?  


Unter Sondersignal versteht man die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Einsatzfahrzeugen mithilfe von Lichtzeichen (Blaulicht) und Tonsignalen (Martinshorn).

Fahrten mit Sondersignal

Es ist mitten in der Nacht und schon wieder fährt die Feuerwehr mit einem Höllenlärm an meinem Haus vorbei. Muss das sein? JA! Es muss sein. Wenn die Feuerwehr (Rettungsdienst, Polizei, o.ä.) alarmiert wird, handelt es sich um einen Notfall und es ist höchste Eile geboten. Wir sind verpflichtet, so schnell und so sicher wie möglich an die Einsatzstelle zu gelangen. Der Gesetzgeber hat hierfür das Sonderrecht nach §35 StVO und das Wegerecht nach §38 StVO vorgesehen. Dieses Wegerecht darf aber nur mit eingeschaltetem Martinshorn in Verbindung mit dem Blaulicht in Anspruch genommen werden. Das Blaulicht alleine ist hierfür unzulässig. Es ist also kein böser Wille oder gar Schadenfreude, wenn wir auch nachts - bei vermeintlich wenig Verkehr - das Martinshorn einschalten.


 Wann gilt das Wegerecht

Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten


Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen richtig

Einspurige Fahrbahnen

Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.


Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen

Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.


Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.


Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe

Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.


Rote Ampel

Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.


Fußgänger und Radfahrer

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 Orientierung

 

  • Ruhe bewahren!
  • woher kommen die Signale
  • in welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge
  • wie viele Fahrzeuge sind es?



Verhaltenshinweise

Immer den Blinker setzen, um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer oder Motorradfahrer) achten.

 Quelle:FF GDB; BF MZ

                                                                                            Quelle: YouTube